RoHS und REACH

Bufab ist Hersteller, Einführer und Vertreiber von Verbindungselementen und Sonderartikeln, hauptsächlich aus Stahl, Edelstahl und Kunststoff. Gemäß den BUFAB-Umweltrichtlinien fördert BUFAB die Umweltverantwortung, indem wir unsere Lieferanten, Auftragnehmer und Kunden auffordern, sich zur Einhaltung internationaler Umweltgrundsätze zu verpflichten.

Compliance-Anforderungen

Bufab achtet darauf, dass seine Produkte die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) erfüllen.

Bufab nimmt die Erfüllung aller seiner Pflichten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) bezüglich der Information über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sehr ernst. BUFAB muss seine Kunden über alle Stoffe auf der Kandidatenliste informieren, die in einer Konzentration von mehr als 0,1 % in einem Produkt enthalten sind.

SVHC-Kandidatenliste nach REACH: http://echa.europa.eu/candidatelisttable

Compliance bei Bufab 

Bufab hat sich zum Ziel gesetzt, nur RoHS- und REACH-konforme Produkte anzubieten, und wir streben stets danach, nicht konforme Produkte zu ersetzen. Dies steht auch im Einklang mit unseren Umweltrichtlinien.

Einige unserer Produkte werden derzeit Oberflächenbehandlungen mit sechswertigem Chrom (Cr(VI)) oder Cadmium unterzogen, und diese Stoffe sind in der RoHS-Richtlinie aufgeführt.

Folgende Oberflächenbehandlungen kommen zum Einsatz:

  • Zink mit gelber, grüner oder schwarzer Chromatierung (Cr(VI))
  • Zink-Eisen mit gelber oder schwarzer Chromatierung (Cr(VI))
  • Dacromet (Cr(VI))
  • Cadmium-Beschichtung (Cadmium)

Bufab ist bestrebt, seine Kunden dabei zu unterstützen, vorhandene Produkte zu ersetzen, die sechswertiges Chrom enthalten. Bufab kann verschiedene alternative Beschichtungen ohne sechswertiges Chrom mit gleichwertiger Leistung anbieten. Wenden Sie sich einfach an Ihren örtlichen Bufab-Anbieter, um Preisinformationen und Unterstützung bei der Wahl der geeigneten sechswertiges Chrom-freien Beschichtung für Ihre Anwendung zu erhalten.

Einige unserer Kunststoffprodukte enthalten DEHP, d. h. einen Weichmacher, der in der Kandidatenliste aufgeführt ist. Wir arbeiten gerade daran, diesen Stoff durch eine nicht in der Kandidatenliste aufgeführte Alternative zu ersetzen. Betroffene Kunden wurden informiert.

Erzeugnisse, die Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer enthalten, dürfen gemäß der Beschränkung Nr. 63 in Anhang XVII der REACH-Verordnung nicht in Schmuckwaren verwendet werden.

Vernickelte Materialien dürfen gemäß der Beschränkung Nr. 27 in Anhang XVII der REACH-Verordnung nicht in Erzeugnissen verwendet werden, die dazu bestimmt sind, unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung zu kommen (z. B. Ohrringe, Uhrarmbänder und Reißverschlüsse).

 

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